Praxis - Kostentransparenz/AGB
Da dies eine Privatpraxis ist, rechne ich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Sei es mit Selbstzahlern oder mit privat Versicherten. Bitte erkundigen Sie sich vorher, ob und bis zu welchem Ausmaß/Steigerungssatz Ihre Versicherung privatärztliche Leistungen abdeckt. Die GOÄ wird dem zeitlichen Aufwand einer ganzheitlichen Behandlung oft nur näherungsweise gerecht. Es kann also sein, dass im Einzelfall höhere Steigerungssätze (als der 2,3-fache bis 3,5-fache) je nach Aufwand angesetzt werden. Gegebenenfalls bleibt eine Differenz selbst zu tragen.
Bei Inanspruchnahme von Coaching-Stunden wird anders als bei ärztlichen Leistung die Mehrwertsteuer von 19% fällig. Außerdem sind Coaching-Stunden auch nicht über die privaten Kassen abrechenbar.
Heil-Leistungen – über die GOÄ:
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Basiskonsultation 283,18€
Erstvorstellung: 90 min; Beratung Hormontherapie, naturheilkundliche/komplementärmedizinische Begleitung von Erkrankungen, Präventionsberatung - jeweils mit persönlichem Behandlungsplan
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Follow-up-Termine 91,80€
je 30 min, Praxis oder Video
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Kurzberatung 46,33€
bei laufender Therapie, bis 15 min, Telefon, Mail oder Video
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Rezeptur-Bestellung 30,59€
Individuelle Rezeptur-Nachforderung ggfs Anpassung, ggfs mit Laborinterpretation
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Rezeptur-Bestellung 20,10€
Rezeptur-Nachforderung ohne Anpassung, ohne Laborinterpretation
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BowTech©-Behandlung 152,54€
(angelehnt an die GOÄ) 1. Termin mit Anamnesegespräch, 90min
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Folgetermine Bowen 102,85€
Komplettierung des Behandlungszyklus, 60min
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BowTech©-kurz 60€
Sicherung des Behandlungserfolgs durch Erhaltungsimpulse, 30min
Bitte beachten Sie:
Im Rahmen einer ganzheitlichen Begleitung können sowohl GOÄ-Rechnungen als auch Coaching-Rechnungen anfallen.
Ich nehme mir für meine Patienten sehr viel Zeit, das ist ein wichtiger Teil meines Behandlungskonzepts. Als ganzheitlich denkende Ärztin ist es für mich von großer Bedeutung, die Gesamtsituation eines Menschen zu kennen und in die Therapie mit einzubeziehen. Das ist ein großer Vorteil für Sie.
Eine gute Terminplanung mit ausreichend Zeit für unser Gespräch/Ihre Behandlung ist wichtig. Wenn Sie einen Termin kurzfristig absagen, entsteht somit plötzlich eine unvorhergesehene Lücke, die jemand anderem im Vorfeld nicht zur Verfügung gestellt werden konnte und die nicht plötzlich gefüllt werden kann. Ich bitte Sie daher herzlich, Ausfallzeiten zu vermeiden.
Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass Sie im Falle einer Verhinderung Termine zwei Werktage vorher absagen, sonst wird Ihnen das Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt – es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden.
Mit Annahme des Termins erklären Sie sich damit einverstanden.